Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur "Untersuchung von US-Geheimdiensten gegen EU-kritische Parteien in Europa"

Vorab-Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf die BT-Drucksache 18/9059
24.07.2016
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Vorbemerkung der Fragesteller:
Nach Angaben deutscher und britischer Medien hat der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika den US-Direktor für die Geheimdienste, James Clapper,beauftragt, „eine große Untersuchung darüber durchzuführen, wie der Kreml europäischepolitische Parteien unterwandert“ (Peter Foster, Matthew Holehouse:Russia accused of clandestine funding of European parties as US conducts major review of Vladimir Putin’s strategy. In: The Telegraph, 16. Januar 2016,www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/russia/12103602/America-toinvestigate-Russian-meddling-in-EU.html, zuletzt abgerufen am 20. April 2016).

Bemerkenswert ist einerseits, dass es nicht darum geht zu untersuchen „ob“, sondern „wie“ die russische Regierung europäische Parteien unterwandert. Mithin wird der Gegenstand der Untersuchung, die mögliche Beeinflussung europäischer Parteien durch die russische Regierung, bereits mit dem Untersuchungsauftrag als Tatsache unterstellt.

Ebenso bemerkenswert ist, mit welcher Selbstverständlichkeit der Kongress der USA, auch nach den Skandalen um die NSA, beispielsweise im Zusammenhang mit abgehörten Handys hochrangiger europäischer Politikerinnen und Politiker, die Ausspähung politischer Parteien in verbündeten europäischen Ländern anordnet. Nach Zeitungsangaben erfolgte der Auftrag für die US-amerikanische Spionage gegen europäische Parteien mit Zustimmung der „EU“ (USA leiten Untersuchung gegen NATO-kritische Parteien in Europa ein, a. a. O.). Dies wirft die Fragen auf, welche Institution der EU dem zugestimmt hat und ob die Bundesregierung darüber vorab oder nachträglich informiert wurde.

Als Begründung für die Ausspähung europäischer Parteien werden Befürchtungen genannt, Russland könne über die Beeinflussung europäischer Parteien versuchen „die Nato zu unterminieren, die Stationierung von US-Raketen zu blockieren und die Straf-Sanktionen gegen Russland zu widerrufen, die nach der Annexion der Krim verhängt wurden“ (USA leiten Untersuchung gegen NATO-kritische Parteien in Europa ein. In: Deutsche  Wirtschaftsnachrichten, 21. Januar 2016, http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/21/usa-leiten-untersuchunggegen-nato-kritische-parteien-in-europa-ein/, zuletzt abgerufen am 19. April 2016).

Unterstellt wird, dass die russische Regierung Europa- und NATO-kritische Parteien unterstütze, um die Einheit Europas zu hintertreiben. In diesem Zusammenhang werden in „The Telegraph“ auch russische Medien wie der Fernsehsender „Russia Today“ angegriffen, der Jeremy Corbyn bei seiner Bewerbung um den Parteivorsitz der Labour Party und somit dessen Kritik an „militärischen Interventionen“ des Westens und dessen Eintreten für die nukleare Abrüstung Großbritanniens unterstützt habe. Die russische Regierung betreibe damit indirekt die Schwächung der Europäischen Union: „Der russische Wunsch, die Politik in Großbritannien zu beeinflussen, nimmt ebenso zu, so die Quellen, wie der Kreml das bevorstehende EU-Referendum und die Wahl von Jeremy Corbin zum Vorsitzenden von Labour als mögliche Gelegenheiten betrachtet, Europa zu schwächen.“ (Peter Foster, Matthew Holehouse: Russia accused of clandestine funding of European parties as US conducts Major review of Vladimir Putin’s strategy, a. a. O.).

Ebenso sollen laut Zeitungsberichten die „Amerikaner […] auch russische Einflussnahme auf das Referendum in den Niederlanden entdeckt haben, bei dem die Niederlande im April über das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine abstimmen sollen“ (USA leiten  Untersuchung gegen NATO-kritische Parteien in Europa ein, a. a. O.), das von der niederländischen Bevölkerung inzwischen abgelehnt wurde.

„The Telegraph“ zitiert Igor Sutyagin vom Royal United Services Institute (RUSI) mit folgendem Satz: „Es gibt ungeschriebene Regeln zwischen Nationalstaaten, und gegen diese Regeln wurde deutlich von der russischen Seite verstoßen, aber sie wissen, dass der Westen sie daran nicht hindern kann, ohne die eigenen Werte der Meinungsfreiheit zu schädigen.“ (Peter Foster, Matthew Holehouse: Russia accused of clandestine funding of European parties as US conducts Major review of Vladimir Putin’s strategy, a. a. O.).Der Vorwurf des Verstoßes gegen „ungeschriebene Gesetze“ ist perfide, weil nicht widerlegbar. Die Behauptung, dass diese unspezifischen und unwiderlegbaren Verstöße gegen ungeschriebene Gesetze nur bei Strafe des Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit abgewehrt werden können, mag zur Begründung geheimdienstlicher Abwehrmaßnahmen – auch durch ausländische Geheimdienste – herangezogen werden. Verfassungsrechtlich bedenklich sind solche Begründungen allemal und beinhalten darüber hinaus die Gefahr, den befürchteten „new Cold War“ (Peter Foster, Matthew Holehouse: Russia accused of clandestine funding of European parties as US conducts Major review of Vladimir Putin’s strategy, a. a. O.) zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung zu machen.

Dieser Prozess scheint in vollem Gang. Das Bundesministerium der Verteidigung schreibt auf seiner Homepage unter dem Titel „Desinformation als Mittel der hybriden Kriegsführung“: „Durch sogenannte Internet-Trolle und politisch gesteuerte Medienkampagnen versucht der Kreml, Medien, Politik und öffentliche Meinung in den westlichen Gesellschaften zu beeinflussen. Auch Deutschland war in der Vergangenheit schon betroffen. Experten rechnen die gezielten Falschmeldungen einer hybriden Kriegführung‘ zu.“ (Bundesministerium der Verteidigung: Desinformation als Mittel der hybriden Kriegsführung, www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYu7DsIwEAT_6M5GFIguURo6BAWEzi-ZE_E5ci5Jw8djF-xKUxo8YW1bDaKRiizmfCJo6Oz3cGmLcIeaFns6t4Qgzf8CYyPdvEBXOYgjRJYqDIWI7nAnItMzaylVAPkcVR66JVW_-hvd7oOh_ux7pf-hnNK3Q9p2Q_L/, zuletzt abgerufen am 31. Mai 2016.)

Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums „reagieren“ EU und NATO mit der Einrichtung spezieller Abteilungen für strategische Kommunikation: „Die EU reagiert mit einer eigenen Task Force auf Russlands Desinformationsstrategie. Die ‚East StratCom Task Force‘ arbeitet seit September [2015] und hat unter anderem die Aufgabe, Desinformation aufzudecken und falsche Nachrichten richtigzustellen. Dafür greift die Einheit auf ein Netzwerk mit mehr als 500 Journalisten zurück, die Hinweise auf Falschmeldungen in russischen Medien geben.“ (Bundesministerium der Verteidigung: Desinformation als Mittel der hybriden Kriegsführung, a. a. O.).

Außerdem betreibt die NATO das „NATO Strategic Communications Center of Excellence (StratCom COE) in Lettlands Hauptstadt Riga“ (hwww.stratcomcoe.org). Nach Auskunft der Bundesregierung verfolgt die EU EAST STRATCOM Task Force folgende Ziele: „Die drei Ziele […] sind wirksame Kommunikation und Werben für EU-Politiken und -Werten in der östlichen Nachbarschaft, Stärkung des Medienumfelds insgesamt inklusive Unterstützung für unabhängige Medien und verbessertes öffentliches Bewusstsein von Desinformationsaktivitäten seitens Dritter und verbesserte EU-Reaktionsfähigkeit darauf.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einrichtung der Arbeitsgruppe ‚Russland Taskforce‘ der Europäischen Union für die ‚Strategische Kommunikation‘ in Osteuropa“ auf Bundestagsdrucksache 18/6486, S. 2f.).

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. geht auch hervor, dass neben den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“ (Ukraine, Georgien, Republik Moldau, Belarus, Armenien, Aserbaidschan) auch Russland zu den „Zielländern“ der Task Force gehört (S. 6) und dass neben diversen Institutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten auch Partnerländer und internationale Organisationen in ihre Tätigkeit einbezogen sind. Ausdrücklich werden die NATO und die USA genannt (S. 8). Die Finanzierung erfolgt aus Sicht der Fragesteller völlig intransparent über „verschiedene Budgetlinien der Europäischen Kommission als auch der Mitgliedsstaaten“, so dass die Bundesregierung weder über die Höhe noch über die Herkunft oder die Empfänger der Gelder der Task Force Auskunft geben kann (S. 8f.).

EU und NATO betreiben somit aus Sicht der Fragesteller den Aufbau eines strategischen „Propaganda-Apparats“. Dies ist umso bedenklicher als die Beendigung der Abrüstungsprozesse nach Auffassung der Fragesteller inzwischen in eine neue Spirale des Wettrüstens übergegangen ist. Die Einflussnahme auf die Meinungsbildung in anderen Ländern durch Propaganda-Abteilungen erscheint den Fragestellern als Teil einer Eskalation, die auf einen erneuten „Kalten Krieg“ hinsteuert und die Gefahr eines Umschlags in einen heißen Krieg in sich trägt.

 

Antwort am 20. Juli 2016 namens der Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung gegen den Auftrag des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika interveniert oder protestiert?
2. Wenn ja, wann, und in welcher Form hat sie das getan (bitte den genauen Wortlaut mitteilen)? 
3. Wenn ja, welche Reaktion hat sie darauf wann erhalten (bitte den genauen Wortlaut mitteilen)?
4. Wenn nein, warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet?

Zu 1. bis 4.
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse über den zitierten Auftrag des US-Kongresses vor. Die Bundesregierung sieht ohne konkretere Erkenntnisse keinen Anlass, den etwaigen Auftrag zu kritisieren.

 

5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Methoden, die bei der Untersuchung politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU von den US-Geheimdiensten angewandt werden?

Zu 5.
Der Bundesregierung liegen keine über Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse vor. Die Frage, inwieweit die National Security Agency (NSA) im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) in Bad Aibling versucht hat, "politische Spionage gegen Personen und Institutionen von Europäischer Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten" zu betreiben, wurde von der Unabhängigen Sachverständigen Vertrauensperson, Herrn Richter am Bundesverwaltungsgericht außer Diensten Dr. Graulich, in seinem Bericht vom 23. Oktober 2015 untersucht.

 

6. Gehören zu den angewandten Methoden nach Kenntnis der Bundesregierung auch verdeckte nachrichtendienstliche Methoden?

Zu 6.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

 

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Legalität und die Legitimität der Anwendung offener und verdeckter nachrichtendienstlicher Methoden zur Untersuchung von politischen Parteien in EU-Mitgliedsländern durch die US-Geheimdienste?

Zu 7.
§ 99 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die geheimdienstliche Agententätigkeit unter Strafe. Ob der Straftatbestand im Einzelfall erfüllt ist, entscheiden ausschließlich die Staatsanwaltschaften und die unabhängigen Gerichte.

 

8. Auf welche völkerrechtliche Rechtsgrundlage könnte der Kongress der USA seinen Untersuchungsauftrag mit offenen und verdeckten nachrichtendienstlichen Methoden gegen Parteien in Mitgliedsländern der EU nach Einschätzung der Bundesregierung stützen?
9. Gegen welche völkerrechtlichen Bestimmungen würde ein solcher Untersuchungsauftrag nach Einschätzung der Bundesregierung verstoßen?

Zu 8. und 9.
Die Fragen 8 und 9 stehen im Zusammenhang und werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob ein derartiger Untersuchungsauftrag erteilt wurde; insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Die Bundesregierung sieht mithin keinen Anlass, das Vorliegen einer völkerrechtlichen Begründung anzunehmen oder sich zu hypothetischen völkerrechtlichen Bewertungen einzulassen.

 

10. Wäre die Untersuchung politischer Parteien mit offenen oder verdeckten nachrichtendienstliehen Methoden in Deutschland durch Geheimdienste der USA mit dem Grundgesetz vereinbar?

Zu 10.
Das Grundgesetz bindet die staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland. Eine Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste kann strafrechtlich zu würdigen sein; insoweit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

 

11. Welche über die Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse hat die Bundesregierung von genanntem Auftrag des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika an die US-Geheimdienste, Parteien in Mitgliedsländern der EU zu untersuchen oder zu beobachten?
12. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Kenntnisse über den Auftrag?

Zu 11. und12.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

 

13. Wurde die Bundesregierung oder deren Nachrichtendienste durch den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika, die US-amerikanische Regierung oder andere Institutionen der USA über den Auftrag informiert? Wenn ja, wann?

Zu 13.
Die Bundesregierung und die Nachrichtendienste des Bundes wurden nicht informiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

 

14. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die EU dem Auftrag zur Untersuchung von Parteien in Mitgliedsländern der EU zugestimmt hat?
15. Wenn ja, welche Institution der Europäischen Union hat ihre Zustimmung gegeben?
16. Wenn ja, wurde die Bundesregierung darüber vorab oder nachträglich informiert?
17. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die EU oder deren Institutionen der Untersuchung von politischen Parteien mit offenen oder verdeckten nachrichtendienstlichen Methoden in Mitgliedsländern der EU durch US-Geheimdienste zustimmen?
18. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die EU oder deren Institutionen gegen die Untersuchung von politischen Parteien mit offenen oder verdeckten nachrichtendienstliehen Methoden in Mitgliedsländern der EU durch US-Geheimdienste vorgehen?

Zu 14. bis 18.
Die Fragen 14 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die EU bzw. deren Institutionen etwaigen Untersuchungen zugestimmt haben. Sie äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten.

 

19. Hat die Bundesregierung der Untersuchung politischer Parteien mit offenen oder verdeckten nachrichtendienstliehen Methoden durch US-Geheimdienste in Deutschland zugestimmt?
20. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Zu 19. und 20.
Nein. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.

 

21. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnten die Bundesregierung oder deutsche Dienststellen und Behörden der Untersuchung politischer Parteien mit offenen oder verdeckten nachrichtendienstliehen Methoden durch US-Geheimdienste in Deutschland zustimmen?

Zu 21.
Auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 wird verwiesen. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten.

 

22. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnten die Bundesregierung oder deutsche
Dienststellen und Behörden gegen die Untersuchung politischer Parteien mit offenen
oder verdeckten nachrichtendienstliehen Methoden durch US-Geheimdienste in
Deutschland vorgehen?

Zu 22.
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Sachverhalten.

 

23. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU durch US-amerikanische Geheimdienste bereits begonnen oder hat die Bundesregierung Kenntnis, wann sie beginnen werden?

Zu 23.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

 

24. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen politischer Parteien in Deutschlanddurch US-amerikanische Geheimdienste bereits begonnen oder hat die Bundesregierung Kenntnis, wann sie beginnen werden?

Zu 24.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

 

25. Welche Parteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Untersuchungen in den einzelnen Mitgliedsländern der EU betroffen (bitte nach Mitgliedstaaten aufzählen)?

Zu 25.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

 

26. Welche Parteien sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung von den Untersuchungen betroffen?
27. Gehört DIE LINKE, die sich als NATO-kritisch versteht und an der Politik der Europäischen Union Kritik übt, nach Kenntnis der Bundesregierung zu den untersuchten
 oder zu untersuchenden Parteien?

Zu 26. und 27.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

 

28. Kann die Bundesregierung garantieren, dass deutsche Geheimdienste an der Untersuchung politischer Parteien durch US-Geheimdienste in Deutschland nicht beteiligt sind?
29. Kann die Bundesregierung garantieren, dass deutsche Geheimdienste von der Untersuchung politischer Parteien durch US-Geheimdienste in Deutschland keine Kenntnis haben?

 

Zu 28. und 29.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

 

30. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragestellerinnen und Fragesteller,
dass die Untersuchung politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU durch
US-Geheimdienste das Verhältnis zwischen den betroffenen europäischen Ländern
und den USA schwer belasten könnte?

Zu 30.
Bisher handelt es sich bei der Untersuchung um eine auf Medienberichten beruhende Vermutung der Fragesteller. Mögliche Auswirkungen sind daher hypothetischer Natur, zu welchen sich die Bundesregierung nicht äußert.

 

31. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die nachbarschaftlichen Beziehungen zu Russlanddurch die Tätigkeit der US-Geheimdienste hinsichtlich der Beobachtung politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU beeinträchtigt werden könnten?

Zu 31.
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.

 

32. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem NATO
Strategie Communications Center of Excellence (StratCom COE) und bei der EU
EAST STRATCOM Task Force tätig?

Zu 32.
Das StratCom CoE (NATO Strategie Communications Center of Excellence) beschäftigt derzeit 26 Personen. Die EU EAST STRATCOM Task Force umfasst derzeit neun Mitarbeiter (ab September 2016 Aufstockung auf elf Mitarbeiter).

 

33. Wie viele davon sind Deutsche und wie viele davon Angehörige der Bundeswehr oder der deutschen Geheimdienste (bitte Aufschlüsseln)?

Zu 33.
Die Bundeswehr ist mit zwei Soldaten im StratCom CoE vertreten. Bei den Soldaten handelt es sich nicht um Angehörige des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
Eine in der EU EAST STRATCOM Task Force arbeitende Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und wurde vom Ratssekretariat der EU an die Task Force abgestellt.

 

34. Mit welchen Beträgen beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzierung des NATO Strategie Communications Center of Excellence (StratCom COE) und der EU EAST STRATCOM Task Force (bitte die entsprechenden Haushaltstitel angeben)?

Zu 34.
Die Bundesregierung beteiligt sich mit 50.000 Euro jährlich am StratCom CoE. ln dem Umfang, wie die EU EAST STRATCOM Task Force aus dem Budget des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD) finanziert wird (Personalkosten tragen die jeweils entsendenden Institutionen bzw. MS), beteiligt sich die Bundesregierung hieran entsprechend ihrem Beitrag zum Gesamthaushalt der EU (ca. 20%, letzte belastbare Zahl aus 2014: 21,9%)

 

35. Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierungen der Ukraine, Georgiens, der Republik Moldau, von Belarus, Armenien, Aserbaidschan und Russland den Umstand, dass ihre Länder zu den "Ziel/ändern" der EU EAST STRATCOM Task Force gehören?

Zu 35.
Die Bundesregierung spricht nicht für die Regierungen der Ukraine, Georgiens, der Republik Moldau, von Belarus, Armenien, Aserbaidschan und Russland und nimmt keine Bewertung an ihrer Stelle vor.

 

36. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der Russischen Föderation im Interesse der deutschen Bevölkerung?
37. Wenn nein, warum nicht?

Zu 36. und 37.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind gute deutsch-russische und europäisch- russische Beziehungen im Interesse Deutschlands und seiner Partner in der Europäischen Union.

 

38. Ist die Beteiligung Deutschlands an dem NATO Strategie Communications Center of Excellence(StratCom COE) und an der EU EAST STRATCOM Task Force nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Ziel der Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der Russischen Föderation vereinbar?

Zu 38.
Sowohl beim StratCom COE als auch bei der EU EAST STRATCOM Task Force geht es um die Beobachtung und Auswertung von Medien, die Unterstützung unabhängiger Medien und Fortbildungsangebote sowie die Weiterentwicklung der Kommunikationsfähigkeiten der NATO und der EU. Beides steht aus Sicht der Bundesregierung dem Ziel einer Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der Russischen Föderation nicht entgegen.

 

39. Inwiefern trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Tätigkeit des NATO Strategie Communications Center of Excellence (StratCom COE) und der EU EAST STRATCOM Task Force zu einer Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der Russischen Föderation bei?

Zu 39.
Eine aktivere Kommunikationsarbeit seitens der EU und der NATO, wie sie von der EU EAST STRATCOM Task Force und dem StratCom COE unterstützt wird, dient dem besseren Verständnis der EU- bzw. NATO-Position in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland. Dadurch werden Fehlperzeptionen vermieden und Dialog unterstützt.

 

40. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die für das NATO Strategie Communications Center of Excellence (StratCom COE) und der EU EAST STRATCOM Task Force tätig sind, direkt auf dem Staatsgebiet der Ukraine, Georgiens, der Republik Moldau, von Belarus, Armenien, Aserbaidschan und Russland im Einsatz?

Zu40.
Das NATO StratCom CoE unterstützt und berät auf Anfrage Mitgliedstaaten und NATO-Partnerländer bei der Aus- und Fortbildung im Bereich Strategische Kommunikation.
In diesem Rahmen finden auch Dienstreisen in diese Länder statt. Auch seitens der EU EAST STRATCOM Task Force finden Dienstreisen in die genannten Länder statt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind jedoch keine Mitarbeiter der EU EAST STRATCOM Task Force oder des NATO StratCom CoE dauerhaft auf dem Staatsgebiet der Ukraine, Georgiens, der Republik Moldau, von Belarus, Armenien, Aserbaidschan und Russland tätig.

 

41. Wieviel Personen sind das (bitte nach Ländern aufschlüsseln) und wie viel davon sind deutsche Staatsangehörige (bitte ebenfalls nach Ländern aufschlüsseln)?
42. Wenn ja, geschieht dies im Einverständnis mit den jeweiligen Regierungen?

Zu 41. und 42.
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.